Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes an. Diese werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die aktuellen Preise vorliegen zu haben.
Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen fällig, oder der ausgewiesenen Zahlungsfrist. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder eines vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs.2 Ziff 1 bzw.2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dies hat zur Folge, dass gemäß §288 Abs.2 BGB Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden.
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle erforderlichen, behördlichen Genehmigungen für die in Auftrag gegebenen Arbeiten vorliegen. Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen oder durch behördliche Auflagen bzw. Sicherheitsvorkehrungen entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns als Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: min. 1 bar an der Arbeitsstelle. Elektrische Energie: 230V/16A, 380V/16A, 380V/32A. Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dies rechtzeitig vor Auftragsausführung mitzuteilen.
Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Geschäftsführer der Firma Betonbohr & Sägeservice Kasper unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Kann die Firma Betonbohr & Sägeservice Kasper durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten. In jedem Fall ist der entstandene Verzögerungsschaden zu erstatten.
Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Firma Betonbohr & Sägeservice Kasper die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Firma berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen (z.B. Sonntagsgenehmigung) einzuholen.
Die Firma Betonbohr & Sägeservice Kasper haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Soweit die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sie sich auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Die Beschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Für Mängel, die durch Kundeneinwirkung oder Fremdeinflüsse entstehen, haftet die Firma nicht. Der Kunde trägt die Beweislast, dass ein Mangel nicht dadurch verursacht wurde.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Betonbohr & Sägeservice Kasper
Michael Kasper
Weifaer Straße 12, 02681 Wilthen
Tel: 0174 97 68 771
E-Mail: michaelkasper84@gmx.de